wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Dresden, Urteil vom 08.02.2024
EV 3 O 2529/23t -

"Beewashing-Honig" darf mit Böhmermann-Bild werben

Kein Unter­lassungs­anspruch wegen Verletzung der Persönlichkeits­rechte

Das Landgericht Dresden hat im einstweiligen Verfügungsverfahren über Unterlassungs­ansprüche des Fernsehmoderators und Satirikers Jan Böhmermann gegenüber der MyHoney Bio lmkerei GmbH & Co. KG aus Meißen ein Urteil verkündet. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde dabei zurückgewiesen.

Dem Verfahren war eine kritische Berichterstattung zum sogenannten »Beewashing« in der von Böhmermann moderierten Satiresendung »ZDF Magazin Royale« vorausgegangen, in dessen Kontext auch Name und Bildnis des sächsischen Imkers ohne seine Einwilligung gezeigt worden waren. Als Reaktion darauf hatte der Imker eine »Sonderedition« seines Honigs herausgebracht, den er wiederum unter Verwendung von Bild und Namen Böhmermanns bewarb.

Schutzinteresse Böhmermann nicht höher bewertet als „die Belange der Bioimkerei“

Herr Böhmermann kann keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. lhm steht zwar grundsätzlich das Recht am eigenen Bild als besonderer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zu. Bildnisse dürfen nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie) auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte lnteressen des Abgebildeten nicht verletzt werden. Hiervon ist das Gericht bei Herrn Böhmermann ausgegangen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass auch der Verfügungsbeklagten das vom Grundgesetz geschützte Recht der freien Meinungsäußerung zusteht und sie damit das lnformationsinteresse der Allgemeinheit bedient hat. Das Gericht hat deshalb im Rahmen der Abwägung das Schutzinteresse des Herrn Böhmermann nicht höher bewertet als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2024
Quelle: Landgericht Dresden, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Dresden_EV-3-O-252923t_Beewashing-Honig-darf-mit-Boehmermann-Bild-werben.news33720.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33720 Dokument-Nr. 33720

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.