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Kommt es zu einer Ansammlung erheblicher Schneemengen auf einer Terrasse und treten dadurch in dem darunterliegenden Raum Feuchtigkeitsschäden auf, so liegt kein Schaden durch eine "Überschwemmung" im Sinne von § 3 BEW vor. Eine Haftung des Gebäudeversicherers kommt daher nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstücksbesitzer schloss für sein auf seinem Grundstück stehendes Haus eine
Das Landgericht Dortmund entschied gegen den klägerischen Grundstücksbesitzer. Ihm habe gegenüber der Versicherung kein Anspruch auf Schadensregulierung aus der
Der Versicherungsfall "Überschwemmung" gemäß § 3 BEW (Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der
Der Versicherungsfall "Schneedruck" habe nach Ansicht des Landgerichts ebenfalls nicht vorgelegen. Unter
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2013
Quelle: Landgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15227
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