wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Dortmund, Beschluss vom 19.03.2007
18 O 5/03 AktG -

Landgericht verdoppelt die Abfindung für ausscheidende Aktionäre

Die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund hat durch Beschluss vom 19.03.2007 (18 O 5/03 AktG) die Abfindung für Inhaber von ca. 1.300.000 Vorzugsaktien eines Herstellers von Sanitärarmaturen von je 12,70 € auf je 25,41 € erhöht.

Nach dem Verkauf des Mehrheitsanteils an dem als Aktiengesellschaft organisierten Unternehmen durch die Eigentümerfamilien an eine Private-Equity-Gesellschaft war im Februar 2000 dessen Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft beschlossen worden. Damals bot das Unternehmen ausscheidenden Aktionären eine Barabfindung von 12,70 € für jede Vorzugsaktie an. Einige Aktionäre widersprachen dem Umwandlungsbeschluss und begehrten eine höhere Barabfindung gem. § 207 Umwandlungsgesetz für anlässlich der Umwandlung ausscheidende Aktionäre sowie eine bare Zuzahlung gem. § 196 Umwandlungsgesetz für verbleibende Anteilseigner.

Die Barabfindung (§ 207 UmwG) hat die Kammer nach Einholung zweier Gutachten zum Wert von Unternehmen und Aktien auf 25,41 € je Vorzugsaktie festgesetzt. Diese Festsetzung beruht insbesondere auf einer höheren Bewertung des Unternehmenswertes durch die Kammer sowie auf dem Umstand, dass die Kammer den Wert einer Vorzugsaktie höher angesetzt hat als den einer Stammaktie. Einen Ausgleich durch bare Zuzahlung (§ 196 UmwG) hat die Kammer hingegen abgelehnt, da die Umwandlung des Unternehmens für die Aktionäre nicht zu nach den gesetzlichen Vorgaben maßgeblichen Nachteilen führte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landgerichts Dortmund vom 26.03.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Dortmund_18-O-503-AktG_Landgericht-verdoppelt-die-Abfindung-fuer-ausscheidende-Aktionaere.news4005.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4005 Dokument-Nr. 4005

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.