kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kommt es aufgrund eines Vogelschlags und der dadurch bedingten notwendigen Reparatur des Triebwerks zu einer Flugverspätung, so steht den Fluggästen kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 der EU-Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) zu. Denn die Fluggesellschaft kann sich in diesem Fall auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste im Mai 2013 ein Flug von Puerto Plata nach Frankfurt a.M. kurz nach dem Start abgebrochen werden, weil es durch einen
Das Amtsgericht Rüsselsheim wies die Klage auf Ausgleichszahlungen ab. Es entschied, dass die
Das Landgericht Darmstadt bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Den Klägern habe kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 FluggastVO zugestanden, da sich die Fluggesellschaft auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO habe stützen können.
Nach Auffassung des Landgerichts stellen in die Triebwerke einfliegende und eingesogene Vögel einen außergewöhnlichen Umstand dar. Zwar sei die Möglichkeit eines Vogelschlags als ein typisches und nicht ganz fernliegendes Risiko im Rahmen des Flugzeugbetriebs zu bewerten. Gleichwohl stelle sich der durch einen
Es sei zudem zu berücksichtigen gewesen, so das Landgericht, dass die Ausgleichszahlungspflicht unter anderem der Disziplinierung der Luftfahrtunternehmen diene. Ausfall- und Verspätungsrisiken sollen durch Optimierung der organisatorischen Abläufe soweit wie möglich vermieden werden. Es würde aber zu weit führen, die Haftung auf nicht vorhersehbare Naturereignisse zu erstrecken. Andernfalls würde Art. 5 Abs. 3 FluggastVO weitestgehend ins Leere laufen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2016
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/RRa 2016, 77/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Darmstadt_7-S-17614_Flugverspaetung-infolge-Vogelschlags-schliesst-Anspruch-auf-Ausgleichszahlung-aus~N22646
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22646
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.