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Hat ein Vermieter mit einer Wohngemeinschaft einen Mietvertrag geschlossen, so besteht ein Anspruch der Mieter auf Austausch einzelner Mieter. Der Vermieter kann dem Austausch nur bei Vorliegen triftiger Gründe widersprechen. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten drei Freundinnen eine Wohnung angemietet, um darin während des Studiums eine
Das Landgericht Darmstadt bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Vermieter zurück. Ein Anspruch auf den
Ein Entzug der Eigentümerrechte liege nach Ansicht des Landgerichts nicht vor, da die Vermieter bei Vorliegen eines triftigen Grundes, der gegen etwaige neue Mieter spricht, das Recht haben, ihre
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2020
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/WuM 2020, 22/rb)
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Dokument-Nr. 28396
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