Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgericht Darmstadt hat entschieden, dass Energieversorger gegenüber Verbrauchern nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass es zulässig sei, ihre Preisanpassungsklausel für Fernwärme eigenmächtig zu ändern. Die Versorger müssen dies nun gegenüber ihren Kundinnen und Kunden richtigstellen.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Energieversorgung Offenbach (EVO) und die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) in Rundschreiben ihre Kunden darüber informiert, dass sie ihre Preisanpassungsklauseln ändern würden. Dazu seien sie durch öffentliche Bekanntgabe berechtigt. Diese Ankündigung entsprach jedoch nicht den Vertragsbedingungen. Die
Das Landgericht Darmstadt urteilte, dass es zwar bei langfristigen Verträgen zu Veränderungen bei Gewinn- oder Kostenstrukturen kommen könne, dies aber kein Grund sei, eigenmächtig Vertragsänderungen nur einer Vertragspartei zu erlauben.
Die geänderten Preisanpassungsklauseln hatten die Versorger zudem offenbar falsch berechnet. Das Gericht stellte klar, dass Preisanpassungsklauseln darauf ausgerichtet seien, das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung während der gesamten Dauer des Versorgungsvertrages zu wahren, ohne den Vertrag kündigen zu müssen.
Ihre Kostenstruktur konnten die Versorger vor Gericht nicht ausreichend erläutern. Das Gericht erklärte die geänderte
Novelle der Allgemeinen Versorgungsbedingungen Fernwärme dringend erforderlich Das Beispiel der Fernwärmeversorger Offenbach und Dietzenbach zeigt, dass die rechtlichen Grundlagen der Fernwärmeversorgung dringend überarbeitet werden müssen. Nur so lassen sich allgemeingültige und klare Rahmen für die Rechtsbeziehung zwischen Fernwärmeversorgern und Verbrauchern festlegen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Darmstadt_16-O-11016-und-15-O-11116_Fernwaermevertraege-Preisanpassungsklauseln-muessen-tatsaechliche-Kostenentwicklung-beruecksichtigen-und-fuer-Verbraucher-verstaendlich.news25269.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25269
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.