wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 02.03.2023
51 O 138/19 -

Auch ein spät gefundenes Testament muss nicht gefälscht sein

Zur unerwarteten Änderung der Rechtslage in einem Prozess auf Herausgabe eines Nachlassgegenstands

Das Landgericht Coburg hatte sich mit einer Klage auf Herausgabe eines geerbten Grundstücks zu befassen.

Der im Jahr 2018 verstorbene Erblasser hatte in seinem Testament seine Geschwister als Erben eingesetzt. Nach seinem Tod schlugen die Geschwister die Erbschaft aus, sodass deren Kindern – Nichte und Neffe des Erblassers – ein Erbschein erteilt wurde.

Streit um Anwesen

Zum Nachlass gehörte ein Anwesen, in dem die Lebensgefährtin des Erblassers wohnte. Die Erben beriefen sich auf ihr durch die Erbschaft zugefallenes Eigentum und verlangten von ihr das Grundstück heraus. Da sie sich weigerte, klagten sie. Die beklagte Lebenspartnerin machte im Prozess zunächst geltend, das Grundstück durch einen mit dem Erblasser geschlossenen Vertrag rechtmäßig zu besitzen. Während des Verfahrens fand sie in einem Ablageschrank im Haus ein weiteres handschriftliches Testament, das sie als Alleinerbin auswies. Nichte und Neffe bezweifelten allerdings, dass das vom Erblasser stammt.

Späte Vorlage des Testaments spricht gegen eine Fälschung

Das LG schlug sich aber auf die Seite der Lebensgefährtin. Mit Hilfe eines Schriftgutachtens hielt es das Testament für echt und wies die Klage ab, da die Kläger nicht Erben geworden seien. Auch spreche die späte Vorlage des Testaments im Rechtsstreit gegen eine geplante Fälschung. Damit kann die Beklagte das Grundstück behalten und weiter in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2024
Quelle: Landgericht Coburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_51-O-13819_Auch-ein-spaet-gefundenes-Testament-muss-nicht-gefaelscht-sein~N34473

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34473 Dokument-Nr. 34473

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.