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Landgericht Coburg, Beschluss vom 11.04.2007
33 S 114/06 -

Bauer darf Jagdvogel bei Angriff auf Hühner töten

Zu den Umständen, die es erlauben, einen angreifenden Bussard zu töten

Das Amtsgericht Kronach und das Landgericht Coburg haben die Schadensersatzklage eines Falkners gegen einen Bauern wegen der Tötung eines Bussards abgewiesen. Dieser hatte auf dem Hühnerhof des Bauern gewildert.

Der Kläger nahm an der Beizjagd mit seinem noch jungen Wüstenbussard teil. Für den Vogel, ausgestattet mit ledernen Geschühriemen und Fußschellen, war es die erste Hatz. Vielleicht lag es daran, dass sich der Raubvogel nach kurzer Zeit auf den Hof des Landwirts verirrte und Jagd auf eine Henne machte. In dem Moment, als der Bussard das Huhn packte, warf sich der Bauersmann beherzt dazwischen. Erschrocken griff der Greifvogel den Hennenbesitzer an. Dieser wusste sich nicht anders zu wehren, als den Vogel kurzum zu enthaupten. Groß war nun das Entsetzen beim Beizjäger. Der Bauer sollte wenigstens für den Verlust seines Jagdfreundes Wertersatz leisten, habe er doch völlig überzogen reagiert. Das sah der Hofbesitzer anders.

Und mit ihm das Amtsgericht Kronach und Landgericht Coburg. Der beklagte Landwirt habe rechtmäßig gehandelt, so die Richter. Er habe zunächst versucht, den Raubvogel mit bloßen Händen von der Henne wegzuziehen. Nachdem der Bussard ihm jedoch in den Handrücken gehackt und eine blutende Fleischwunde zugefügt habe, seien drastischere Maßnahmen gerechtfertigt gewesen. Der Hennenbesitzer habe sich nicht verstümmeln lassen müssen; die Tötung des Wüstenbussards sei daher angemessen gewesen.

Vorinstanz:

AG Kronach, Urt. v. 22.11.2006 - 1 C 477/06 -

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2007
Quelle: ra-online

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