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Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Sie steht unter Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) und kann auch zu einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug führen. Doch dies sind nicht die einzigen Folgen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort hat in der Regel auch Auswirkungen in der Kasko- und Haftpflichtversicherung.
Der versicherte Flüchtige verletzt damit nämlich seine Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer. Das führt unter Umständen dazu, dass die Versicherung für den Schaden nicht aufkommen muss.
Diese Erfahrung machte jetzt eine Versicherungsnehmerin vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Coburg. Die rechtskräftig wegen
Den Spätsommertag im Jahr 2004 wird die Versicherte nicht so schnell vergessen. Als sie mit ihrem
Damit drang sie weder beim Amtsgericht noch beim Landgericht Coburg durch. Die klagende Versicherungsnehmerin habe eine strafbare
Vorinstanz:
Beschluss des Amtsgericht Coburg vom 13.12.2005, Az: 12 C 1575/05P
Vgl. auch LG Nürnberg-Fürth: Unfallflucht bleibt folgenlos - Versicherung muss zahlen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2006
Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 27.01.2006
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Dokument-Nr. 1822
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