kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Unfallverursacher muss dem Geschädigten grundsätzlich auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe ersetzen. Dabei ist unerheblich, ob der Sachverständige auf Pauschal- oder Stundenbasis abrechnet oder seine Rechnung zu hoch ist. Erst wenn die Gutachterkosten in einem völlig unangemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stehen, kann die Versicherung Zahlungen verweigern.
Das entschied jetzt das Landgericht Coburg und verurteilte eine Kfz-Haftpflichtversicherung, einem klagenden Unfallgeschädigten rund 270,- € Sachverständigengebühren zu erstatten. Es sei nicht Sache des Geschädigten, sich mit dem Gutachter über die Angemessenheit der Rechnung zu streiten.
Zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestand Einigkeit darüber, dass der Versicherungsnehmer der beklagten Versicherung den Unfallschaden (rund 1.080,- €) des Klägers zu 100 % verursacht hatte. Nur die Kosten in Höhe von rund 270,- € für ein vorgerichtlich eingeholtes Schadensgutachten wollte die Beklagte nicht erstatten. Begründung: Der Sachverständige habe nicht auf Stundenbasis, sondern orientiert an der Schadenshöhe abgerechnet. Die Rechnung sei deshalb unrichtig und nicht fällig.
Eine Argumentation, die vor dem Landgericht Coburg nicht verfing. Der Schädiger (und damit auch seine Haftpflichtversicherung) habe dem Geschädigten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwenigen Kosten zu ersetzen – also auch Kosten eines Sachverständigengutachtens. Erst dann, wenn Kosten produziert würden, die kein vernünftig Handelnder verursachen würde, gehe dies nicht zu Lasten des Schädigers. Davon könne vorliegend aber keine Rede sein. Schließlich liege der Kfz-Schaden nicht im Bagatellbereich und betrage rund das Vierfache der Gutachterrechnung. Wenn die Versicherung der Ansicht sei, dass der Sachverständige zu viel verlangt habe, könne sie Übertragung eventueller Ansprüche des Geschädigten wegen Überzahlung auf sich verlangen – und dann selbst auf Rückzahlung gegen den Sachverständigen klagen.
Fazit - Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Aufwendungen für Kfz-Sachverständige verringern will, muss Abrechnungsfragen direkt mit den Gutachtern klären.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2005
Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 10.07.2002
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_32-S-6102_Kosten-eines-Kfz-Schadensgutachtens-ersatzfaehiger-Schaden~N1673
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 1673
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.