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Ein Jäger kann bei einer Beeinträchtigung der Jagdausübung durch einen anderen einen Unterlassungsanspruch haben. Dies zeigt ein Urteil, mit dem das Coburger Landgericht (LG) der Klage eines Jägers, der sich in seinem Jagdrevier durch Hunde gestört gefühlt hatte, teilweise stattgab.
Der Kläger ist
Das LG schlug sich im Wesentlichen auf die Seite des Jägers. Die Jagdpacht, ein geschütztes Recht, sei beeinträchtigt. Der Jäger sei auch nicht verpflichtet, das beanstandete Verhalten zu dulden. Denn
Lediglich das weitere Begehren des klagenden Jägers, es zu unterlassen, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2024
Quelle: Landgericht Coburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34458
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