kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Regenabflussrohr kann nicht mit einem Ableitungsrohr für häusliches Abwasser der Wasserversorgung gleichgesetzt werden. Umfasst der Versicherungsschutz nur Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des versicherten Gebäudes, die zur Entsorgung beim versicherten Gebäude dienen, ist die Versicherung nicht schadensersatzpflichtig, wenn es zum Schaden an einem Regenabflussrohr kommt. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall kam es am Haus der Kläger im Frühjahr 2008 zu einem Überlaufen der Dachrinne. Die gerufenen Handwerker stellten fest, dass das Regenabflussrohr außerhalb eines Gebäudes, aber auf dem Grundstück, für das eine Wohngebäudeversicherung bestand, gebrochen war.
Die Kläger wollten von dem beklagten Versicherer die Kosten für die Rohrinspektion und die Kosten für die Instandsetzung – die sich nach dem Kostenvoranschlag einer Fachfirma insgesamt auf über 8.700 Euro beliefen – erstattet bekommen.
Der beklagte Versicherer meinte, der geltend gemachte Schaden sei von der Wohngebäudeversicherung überhaupt nicht erfasst.
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Bereits nach dem Wortlaut der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Coburg
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_23-O-78609_LG-Coburg-zum-Umfang-einer-Wohngebaeudeversicherung~N9961
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9961
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.