wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 07.02.2000
23 O 456/99 -

Falschangaben in Schadensanzeige führen zum Verlust des Versicherungsschutzes

Unrichtige Angaben lassen auf bewusste und gewollte Pflichtverletzung schließen

Unrichtige Angaben zu Kaufpreis oder Laufleistung eines Pkws gegenüber der Teilkaskoversicherung können für den Versicherungsnehmer den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war der amerikanische Sportwagen des Klägers einige Monate, nachdem er den Wagen gebraucht erworben hatte, in Flammen aufgegangen. Diesen Umstand teilte er seiner grundsätzlich auch für Brandschäden ersatzpflichtigen Teilkaskoversicherung mit. Auf entsprechende Nachfrage der Versicherung (mit Belehrung über die Folgen wissentlich unwahrer Angaben) bezifferte er den Kaufpreis mit 39.000,- DM und den Kilometerstand mit ca. 64.500.

Versicherung bemerkt Falschangaben des Autobesitzers

Die Versicherung glaubte ihm jedoch nicht unbesehen und forschte nach. Mit Erfolg: Bezahlt hatte der Kläger zwar tatsächlich 35.000,- DM, bereits beim Erwerb des Autos war dieses jedoch mehr als 90.000 km gelaufen. In einem Erklärungsversuche erläuterte der Versicherte, dass er den Auszeichnungs- mit dem Kaufpreis verwechselt und versehentlich die Meilen- statt der Kilometerzahl abgelesen habe. Die Versicherung verweigerte dennoch die geforderten ca. 24.000,- DM.

Herabsetzung der geforderten auf die angemessene Entschädigung abgelehnt

Das Landgericht Coburg gab der Versicherung Recht. Den Versicherungsnehmer treffe die Pflicht, alles zur Aufklärung des Sachverhaltes zu tun. Bei seinen objektiv unrichtigen Angaben sei von einer bewussten und gewollten Pflichtverletzung auszugehen. Vom Vorliegen bloßer Irrtümer konnte der Kläger das Gericht nicht überzeugen. Dabei spiele keine Rolle, dass ihm die Versicherung auf die Schliche kam. Die falschen Daten seien nämlich grundsätzlich geeignet gewesen, die Versicherung zu einer höheren Leistung zu veranlassen und damit zu schädigen. Auch eine Herabsetzung der geforderten auf die angemessene Entschädigung lehnte das Landgericht ab: Eine Entschädigung würde dem gesetzlich anerkannten Abschreckungseffekt widersprechen, so die Richter.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_23-O-45699_Falschangaben-in-Schadensanzeige-fuehren-zum-Verlust-des-Versicherungsschutzes~N9037

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9037 Dokument-Nr. 9037

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.