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Leidet ein Pferd bereits beim Verkauf unerkannt an einer Krankheit, deren Symptome sich innerhalb von sechs Monaten zeigen, kann der Käufer den Kauf rückabwickeln. Schadenersatz erhält er aber nur, wenn den Verkäufer ein Verschulden trifft. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls kaufte im Oktober 2010 vom Beklagten ein
Der Kläger gab an, dass das
Der Beklagte verteidigte sich damit, dass er nur gelegentlich
Das Landgericht Coburg gab der Klage überwiegend statt. Der Käufer durfte das
Das Gericht stellte mit Hilfe eines Tierarztes als Sachverständigen fest, dass das
Schadenersatz, vor allem für die tierärztlichen Behandlungen und die Unterbringung des Pferdes, wurde dem Käufer jedoch nicht zugesprochen. Dazu hätte der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 14467
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