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Der Käufer eines Grundstücks, der sich verpflichtet, eventuell vorhandene Bodenverunreinigungen beseitigen zu lassen, hat nach dem Bundesbodenschutzgesetz Anspruch auf Ausgleichszahlungen vom Verursacher der Bodenkontamination. Der Ausgleichsanspruch zwischen den Parteien richtet sich nach dem Anteil an der Verursachung der schädlichen Bodenveränderung. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Fall verkaufte der Beklagte vor über 20 Jahren ein
Das Landgericht Coburg gab der Klägerin recht und sprach einen
Der Gewährleistungsausschluss, den die Parteien vor über 20 Jahren in ihrem Kaufvertrag vereinbart hatten, stand dem bodenrechtlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 10309
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