wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 08.05.2007
22 O 463/06 -

Ehegatte haftet auch ohne eigenes Verschulden bei Überziehung des Familienkontos

Bei einem Gemeinschaftskonto haften alle Kontoinhaber

Wenn Ehegatten ein Oder-Konto haben, müssen sie gegenüber der Bank grundsätzlich auch für die Schulden aufkommen, die der jeweils andere durch Verfügungen zu Lasten des Kontos verursacht hat. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Saldo allein oder zu einem erheblichen Teil vom einen Ehegatten produziert wurde und der andere hiervon keine Kenntnis hatte.

Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der eine Frau verurteilt wurde, der Bank den auf dem früheren "Familienkonto" aufgelaufenen Saldo von fast 8.400 € auszugleichen. Der Einwand der Beklagten, ausschließlich ihr Ex-Ehemann habe das Minus verursacht, verfing nicht.

Die Beklagte und ihr damaliger Ehemann hatten bei der klagenden Bank ein gemeinschaftliches Girokonto, für das jeder von ihnen einzeln verfügungsberechtigt war (sog. Oder-Konto). Über das Konto wurden Mietzahlungen, Leasingraten für das "Familienauto", Einkäufe und auch die Kosten des Busführerscheins des Ehemannes bestritten. Über die Jahre geriet es immer weiter ins Minus. Nach der Trennung der Ehegatten kündigte die Bank den Girokontovertrag. Weil vom Ehemann nichts zu holen war, verlangte sie von der Ehefrau Bezahlung der aufgelaufenen knapp 8.400 € und erhob entsprechende Klage. Die Beklagte wandte ein, die Schulden habe doch ihr Ehemann durch Barabhebungen, Führerscheinkosten und Leasingraten verursacht.

Damit hatte sie vor dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Es gab der Klage statt und führte zur Begründung aus, die Bank habe einen sog. geduldeten Überziehungskredit gewährt. Bei einem Gemeinschaftskonto hafteten grundsätzlich alle Kontoinhaber für die Rückzahlung. Das sei nur dann anders, wenn der eine Kontoinhaber durch Handlungen, von denen der andere nichts wisse und mit denen er auch nicht rechnen müsse, eine Überziehung herbeiführe. Denn derartige Verfügungen seien von der mutmaßlichen Einwilligung des Nichthandelnden nicht gedeckt. Im zu entscheidenden Fall habe es sich jedoch um das Familienkonto gehandelt. Busführerschein (zur Einkommenserzielung), Auto und Barabhebungen seien zumindest auch der Familie zu Gute gekommen. Im Übrigen sei weder bewiesen noch glaubhaft, dass die Beklagte von der finan-ziellen Situation keine Kenntnis gehabt habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 10.08.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_22-O-46306_Ehegatte-haftet-auch-ohne-eigenes-Verschulden-bei-Ueberziehung-des-Familienkontos~N4673

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4673 Dokument-Nr. 4673

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.