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Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass das vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer "Himmelfahrts-Wanderung" hatte der Kläger mit seinem Bierglas einem anderen Mann eine
Im Verfahren vor dem Landgericht Coburg verlangte der Kläger nun Ersatz der ihm entstandenen Kosten von seiner
Das Landgericht Coburg folgte in seinem Urteil der Ansicht der
Nach alldem habe das Gericht im Ergebnis keinen Zweifel an einem vorsätzlich geführten Schlag des Klägers, der zu den fraglichen Versetzungen geführt hatte. Deshalb bekomme der Kläger die geleisteten Zahlungen nicht von seinem Haftpflichtversicherer erstattet, sondern müsse für den von ihm verursachten Schaden auch selbst aufkommen.
Die Berufung des Klägers gegen die landgerichtliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Bamberg zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2019
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online (pm)
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