wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 29.10.2010
14 O 107/10 -

LG Coburg zur Frage der Reichweite bei Übernahme öffentlicher und privater Lasten

Ohne eindeutige notarielle Urkunde ist bloßes Schenkungsversprechen zur Begründung rechtlichen Anspruchs nicht ausreichend

Wer aufgrund eines notariellen Vertrages die Zahlung von öffentlichen und privaten Lasten verlangen kann, bekommt nicht automatisch alle laufenden Kosten des Anwesens ersetzt. Die vom Vertrag erfassten Lasten müssen zudem nachgewiesen werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, mit dem die Klage einer Tochter gegen ihren Vater auf Übernahme sämtlicher laufender Kosten eines Anwesens abgewiesen wurde.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bekam von ihren Eltern ein Hausgrundstück übertragen, wobei sich die Eltern den Nießbrauch am Hausanwesen vorbehielten. Die Eltern hatten sich mittlerweile getrennt. Die Tochter meinte, dass ihr Vater als Nießbraucher zum Tragen der privaten und öffentlichen Lasten des Hauses verpflichtet sei. Daher müsse er sämtliche laufenden Kosten bezahlen. Deswegen wollte sie die jährlichen Kosten für eine Hausrats- bzw. Wohngebäudeversicherung, Strom, Wasser, Abgas-, Grundsteuer und Müllgebühren ersetzt. Darüber hinaus vertrat sie die Auffassung, dass ihr Vater ein Zeitungsabonnement und die Gebühren für Bezahlfernsehen zu tragen habe.

Vater beanstandet nie eine Zusicherung für Zahlung laufender Kosten gegeben zu haben

Der Vater hat sich damit verteidigt, dass er zu keinem Zeitpunkt eine Zusicherung für die Zahlung laufender Kosten gegeben habe. So etwas ergebe sich auch nicht aus der notariellen Urkunde. Aufgrund der Trennung von seiner Ehefrau, der Mutter der Klägerin, sei er überhaupt nicht mehr im übertragenen Haus.

Tochter hat keinen Anspruch auf geltend gemachte Zahlungsansprüche

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da es eine umfassende Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Vater nicht erkennen konnte. Der Text des notariellen Vertrages handelt nur von öffentlichen und privaten Lasten. Grundsteuer und Müllgebühren würden zwar unter öffentliche Lasten fallen, doch hatte die Tochter weder einen Grundsteuer- noch einen Müllgebührenbescheid vorgelegt. Auch war nicht erkennbar, über welchen Zeitraum die Tochter insoweit überhaupt Zahlung verlangte. Hinsichtlich der übrigen geltend gemachten Kosten, also Hausrats- und Wohngebäudeversicherung, Strom, Wasser, Erdgas, Zeitungsabonnement und Bezahlfernsehen, sah das Gericht keinen Anspruch aus dem notariellen Vertrag oder der zugrunde liegende gesetzlichen Regelung. Von einer weitergehenden mündlichen Vereinbarung vermochte sich das Gericht nicht zu überzeugen. Es hätte dann nämlich nahegelegen, eine entsprechende Verpflichtung in die notarielle Urkunde mit aufzunehmen. Zudem wäre eine solche Zusage - wenn sie denn vorgelegen hat - als Schenkungsversprechen zu qualifizieren. Ein Schenkungsversprechen bedarf jedoch der notariellen Beurkundung, die nicht vorlag. Das Gericht stellte daher fest, dass die Tochter keinen Anspruch auf die von ihr geltend gemachten Zahlungsansprüche hat und wies daher die Klage ab.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_14-O-10710_LG-Coburg-zur-Frage-der-Reichweite-bei-Uebernahme-oeffentlicher-und-privater-Lasten~N10486

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10486 Dokument-Nr. 10486

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.