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Belegt ein eingeholtes Sachverständigen Gutachten, dass ein Fahrzeugschaden nicht auf einer mangelhaften Reparatur durch eine Werkstatt beruht, besteht für den Kfz-Eigentümer kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sein Fahrzeug wegen eines Marderschadens am Kühlsystem bei der beklagten Kfz-Werkstatt reparieren lassen. Nach durchgeführter Reparatur hatte diese u.a. noch eine Probefahrt über 15 km und eine anschließende Sichtkontrolle durchgeführt, bevor der Kläger sein Fahrzeug wieder in Empfang nahm.
Nach einer Woche, in der mit dem Pkw mindestens 1.000 km gefahren worden waren, blieb das Fahrzeug mit einem kapitalen Motorschaden auf der Autobahn liegen. Der Kläger verlangte nun Ersatz für den wirtschaftlichen
Ein vom Landgericht Coburg beauftragter
Die Ausführungen des Sachverständigen überzeugten das Gericht. Es wies daraufhin die Klage ab, weil der Kläger den behaupteten Fehler bei der Reparatur seines Fahrzeugs durch die beklagte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2017
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 25260
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