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Landgericht Coburg, Urteil vom 26.07.2017
12 O 389/16 -

Fahrzeugbesitzer hat nach nachweislich von Werkstatt korrekt ausgeführter Reparatur keinen Anspruch auf Schadensersatz für Motorschaden

LG Coburg zur Mangelhaftigkeit einer Pkw-Reparatur

Belegt ein eingeholtes Sachverständigen Gutachten, dass ein Fahrzeugschaden nicht auf einer mangelhaften Reparatur durch eine Werkstatt beruht, besteht für den Kfz-Eigentümer kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sein Fahrzeug wegen eines Marderschadens am Kühlsystem bei der beklagten Kfz-Werkstatt reparieren lassen. Nach durchgeführter Reparatur hatte diese u.a. noch eine Probefahrt über 15 km und eine anschließende Sichtkontrolle durchgeführt, bevor der Kläger sein Fahrzeug wieder in Empfang nahm.

Kläger verlangt Ersatz für wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs

Nach einer Woche, in der mit dem Pkw mindestens 1.000 km gefahren worden waren, blieb das Fahrzeug mit einem kapitalen Motorschaden auf der Autobahn liegen. Der Kläger verlangte nun Ersatz für den wirtschaftlichen Totalschaden an seinem Fahrzeug und behauptete, bei der Reparatur in der Werkstatt der Beklagten sei der Kühlwasserschlauch nicht ordnungsgemäß befestigt worden. Dies habe später zum Motorschaden geführt. Die Beklagte hielt dem entgegen, dass sich eine fehlerhaft montierte Federschelle am Kühlerschlauch, wie vom Kläger behauptet, spätestens bei der Probefahrt hätte lösen müssen. Das war aber nicht der Fall gewesen.

Sachverständiger schließt fehlerhafte Arbeit der Werkstatt aus

Ein vom Landgericht Coburg beauftragter Sachverständiger ging der Frage auf den Grund und stellte den Vorfall an einem vergleichbaren Fahrzeug nach. Dabei zeigte sich überraschend, dass schon nach sehr kurzer Zeit bzw. Fahrstrecke der Druck im Kühlwassersystem wegen dessen Erwärmung so groß war, dass der Schlauch abgedrückt wurde und das Kühlwasser sofort austrat. Der Sachverständige konnte deshalb sicher davon ausgehen, dass sich spätestens nach 10 km Fahrstrecke ein fehlerhaft montierter Kühlwasserschlauch gelöst und zum Kühlwasseraustritt geführt hätte. Das Zurücklegen einer Strecke von mehr als 1.000 km mit einem solch fehlerhaft montierten Schlauch konnte der Gutachter hingegen völlig ausschließen.

Gericht weist Klage ab

Die Ausführungen des Sachverständigen überzeugten das Gericht. Es wies daraufhin die Klage ab, weil der Kläger den behaupteten Fehler bei der Reparatur seines Fahrzeugs durch die beklagte Werkstatt nicht nachweisen konnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2017
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

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