kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Schlüssel hat zumeist einen relativ geringen Materialwert. Gibt allerdings der Mieter nicht alle ihm bei Mietbeginn ausgehändigten Schlüssel zurück, kann das ins Geld gehen. Gerade bei Geschäftshäusern darf der Vermieter dann nämlich eine neue Schließanlage einbauen lassen – auf Kosten des früheren Mieters.
Den Mieter treffe die Pflicht, alle Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, befand das Landgericht Coburg. Und verurteilte einen Mieter, der dieser Pflicht nicht genügt hatte, zur Bezahlung von rund 840,- DM – den Kosten der Auswechslung.
Der Kläger hatte als Eigentümer eines Geschäftshauses an den Beklagten Geschäftsräume vermietet. Weil der die Miete nicht zahlte, kündigte der Vermieter fristlos. Statt der ursprünglich ausgehändigten sechs Schlüssel für Haus und Ladenlokal fanden aber nur drei den Weg zum Vermieter zurück. Daraufhin ließ der Kläger die Schließanlage auswechseln und verlangte die Kosten hierfür – rund 840,- DM – vom Mieter. Der aber meinte, eine Schließanlage sei nicht nötig und zu teuer.
Das Landgericht Coburg war anderer Ansicht. Da sich in dem Mietobjekt neben den gemieteten Räumen noch andere Geschäfte – darunter eine Spielothek – befänden, liege das Interesse des Klägers, Dritten den unbefugten Zugang zum Mietobjekt zu verwehren, auf der Hand. Deswegen müsse die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden. Der Beklagte habe das verschuldet, weil er entgegen seiner Verpflichtung nicht die gesamte Mietsache inkl. aller Schlüssel zurückgegeben habe. Deshalb müsse er die Kosten übernehmen.
Die maßgebliche Vorschrift lautet:
§ 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [Rückgabe der Mietsache]:
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. ...
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg v. 05.09.2001
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_12-O-27401_Zu-den-Folgen-der-Rueckgabe-nur-eines-Teiles-der-Schluessel-durch-den-Mieter-von-Gewerberaeumen~N1264
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 1264
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.