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Bleibt der Hergang eines Verkehrsunfalls auf einer Bundesautobahn ungeklärt, wird der Schaden aufgrund der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge geteilt. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einem
Das Landgericht Coburg gab der Klage zur Hälfte statt und wies sie im Übrigen ab. In der Beweisaufnahme hatte sich nicht klären lassen, ob es sich um einen typischen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg
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Dokument-Nr. 9208
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