wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 09.03.2006
1 HK 95/05 -

Unfaire Wettbewerbsvorteile

Zum Anspruch auf Unterlassung von unredlichen Wettbewerbsmaßnahmen im Internethandel zwischen Mitbewerbern

Zündende und innovative Ideen können für ein Unternehmen das wirtschaftliche Überleben sichern. Aber auch wenn der Kampf um Kunden zwischen Konkurrenten manchmal mit harten Bandagen geführt wird, gilt doch: Der entscheidende Tick Vorsprung sollte stets mit ehrlichen Mitteln erarbeitet werden. Sonst kann aus dem vermeintlichen Firmenerfolg schnell ein finanzielles Desaster werden.

Diese Erfahrung machte unlängst vor dem Landgericht Coburg eine ihre Waren online anbietende Computerhändlerin. Auf die Klage eines rivalisierenden Mitbewerbers untersagte ihr das Gericht, Computerartikel unter Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften anzubieten. Die Richter drohten der Firmeninhaberin zudem eine Strafe bis zu 250.000 € an, sollte sie das gerichtliche Verbot missachten.

Die spätere Beklagte wähnte sich beruflich im siebten Himmel. Die von ihr im "weltweiten Onlinemarktplatz" eBay zum Kauf angebotenen Hardware-Produkte verkauften sich recht ordentlich und gewinnbringend. Eines Tages erhielt sie allerdings einen bitterbösen Brief eines Mitkonkurrenten. Der Geschäftsmann warf der verdutzten Händlerin unlautere Machenschaften vor. Sie würde nämlich gesetzliche Informationspflichten zugunsten von Verbrauchern nicht beachten - und daher gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen. Der Mitbewerber forderte deshalb die Unternehmerin auf, dies in Zukunft sein zu lassen. Als Druckmittel sollte sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Da sie sich weigerte, kam es zum Rechtsstreit.

Das Landgericht Coburg gab dem klagenden Rivalen Recht. Die Beklagte habe bei ihren elektronischen Offerten mehrere Verbraucherschutzregeln nicht beachtet. So habe sie auf ihrer Internetseite weder eine E-Mail-Adresse, noch eine Telefonnummer angegeben. Hierzu sei sie aber nach dem Teledienstegesetz verpflichtet, um einen schnellen Kontakt des Kunden zu ermöglichen. Außerdem habe die Unternehmerin mögliche Käufer falsch über das ihnen zustehende Widerrufsrecht unterrichtet. Nach ihren Geschäftsbedingungen hätte sie bei der Rückabwicklung eines Kaufs die Ware nur in der Originalverpackung zurückgenommen. Dies sei aber nicht vorgeschrieben und benachteilige den Verbraucher unangemessen. Sämtliche Verstöße stellten erhebliche Beeinträchtigungen anderer Marktteilnehmer dar - und seien daher wettbewerbswidrig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 05.05.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_1-HK-9505_Unfaire-Wettbewerbsvorteile~N2384

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2384 Dokument-Nr. 2384

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.