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Die Verkehrssicherungspflicht gebietet es, Stromkabel regelmäßig auf Schwachstellen zu überprüfen. Kommt es infolge eines Defekts der Leitung zu einem Unfall, auch wenn das Ereignis noch so ungewöhnlich ist, kann der Verursacher des Schadens für eventuelle Folgen haftbar gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bückeburg hervor.
Im vorliegenden Fall wurde eine Frau von ihrer
Nachdem die Halterin mehrere Bisswunden und Quetschungen an beiden Händen erlitt, Nervenschäden davontrug und der linke Mittelfinger seit dem Vorfall nicht mehr gebrauchsfähig ist, forderte sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 DM. Die Stadt - als Besitzerin der Beleuchtungsanlage - verteidigte sich mit der Behauptung, der
Das Landgericht Bückeburg verurteilte den Besitzer der Beleuchtungsanlage zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in der geforderten Höhe von 1.000 DM. Es habe im Rahmen der gebotenen
Für das Gericht galt es als erwiesen, dass der
Im vorliegenden Fall könne dies ohnehin ausgeschlossen werden, da Hündinnen nicht wie ihre männlichen Artgenossen gegen Masten urinieren würden. Die Verletzung der Klägerin sei demnach auf den
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1997 und erscheint im Rahmen der Reihe "Kuriose Urteile".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Bückeburg (vt/st)
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Dokument-Nr. 11986
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