wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.09.2017
9 O 1362/17 -

Wilkinson darf keine günstigeren Ersatzklingen für Nassrasierersystem "Mach 3" von Gillette anbieten

Bei Zuwiderhandlungen droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

Das Landgericht Braunschweig hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einem Konkurrenzkonzern auf Antrag des Unternehmens "The Gillette Company", verboten, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Klingeneinheiten anzubieten oder in den Verkehr zu bringen, die mit dem Nassrasierersystem "Mach 3" kompatibel sind. Sofern die beklagten Unternehmen, darunter auch die "Wilkinson Sword GmbH", dagegen verstoßen, droht ihnen u. a. ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Inhaberin des europäischen Patents EP 1 306 172 B1, welches dem Schutz von Teilen des Nassrasierers "Mach 3" dient. Dabei steht insbesondere die Verbindung der Klingen mit dem Handgriff des Rasierers im Vordergrund. Die beklagten Unternehmen haben Rasierklingenköpfe auf den Markt gebracht, die ebenfalls mit dem Handgriff des Nassrasierers "Mach 3" kompatibel sind. Die Klingen werden u. a. von großen Drogerieketten deutlich günstiger angeboten.

LG bejaht Verletzung der Schutzrechte von Gillette

Das Landgericht Braunschweig entschied, dass das Produkt der Beklagten das Schutzrecht der Klägerin verletze. Die Rasierklingeneinheit weise die in dem Patent beschriebenen Merkmale auf. Dem Erlass einer einstweiligen Verfügung stehe auch nicht entgegen, dass derzeit eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentamt anhängig sei, mit dem Ziel das streitige Patent zu vernichten. Daraus folge zwar, dass die Kammer sich im Hinblick auf die weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen der nunmehr vorläufig getroffenen Entscheidung mit der Frage auseinander setzen müsse, ob das Patent Bestand habe. Jedoch sieht das Gericht entgegen dem Vorbringen der Beklagten keine Anhaltspunkte, die das Vertrauen in den Rechtsbestand des geprüften Schutzrechts erschüttern. Es hat sich insbesondere mit den einzelnen Entgegenhaltungen auseinandergesetzt und auch hervorgehoben, dass dieses Patent seit 19 Jahren Bestand habe.

Vorhandene Rasierklingeneinheiten sind an Gerichtsvollzieher zu übergeben

Neben der Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlungen, ordnete das Gericht zudem an, entsprechende Rasierklingeneinheiten an einen Gerichtsvollzieher herauszugeben. Dem weiteren Antrag der Klägerin, die bereits ausgelieferten Produkte zurückrufen zu lassen, ist das Gericht nicht nachgekommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2017
Quelle: Landgericht Braunschweig/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Braunschweig_9-O-136217_Wilkinson-darf-keine-guenstigeren-Ersatzklingen-fuer-Nassrasierersystem-Mach-3-von-Gillette-anbieten~N24920

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24920 Dokument-Nr. 24920

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.