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Fällt die Heizung aus und bleibt dieser Zustand über einen längeren Zeitraum bestehen, so kann der Mieter eine Mietminderung um mindestens 50 Prozent erwirken. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn hervor.
Lesetipp - refrago:
Im vorliegenden Fall sprach eine Vermieterin einer Familie die
Die Vermieterin war
Nach Auffassung des Landgerichts Bonn hatte die Vermieterin keinen Anspruch auf Herausgabe
Das Gericht sah das Versäumnis
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Bonn (vt/st)
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Dokument-Nr. 13027
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