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Stellt der Verkäufer einen Mangel der Kaufsache fest, der sich erst nach Abgabe seines Verkaufsangebots im Rahmen einer eBay-Auktion zeigt, so ist er zur Rücknahme seines Angebots berechtigt. In diesem Fall kommt es nicht zur einen Kaufvertragsschluss. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte der Beklagte einen gebrauchten PKW auf die Auktionsplattform von
Das Landgericht Bonn entschied gegen den Kläger. Ein
Ein
Der Beklagte gab mit Einstellung des Angebots, ein verbindliches
Das Gericht führte weiter aus, dass die Bezugnahme in § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB auf eine "gesetzliche" Berechtigung zur Angebotsbeendigung nicht im engen Sinn eine Verweisung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2012
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14308
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