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Das Landgericht Bonn hat einer durch einen Verkehrsunfall verletzten Klägerin ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. Diesen Betrag hielt das Gericht bei einer leichten HWS-Distorsion mit einer hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum von zwei Wochen unmittelbar nach dem Unfall und einer Ausheilung binnen einiger Wochen für ausreichend.
Die Klägerin war aufgrund des Aufpralls bei dem
Neben dem HWS-Distorsionstrauma wurden zunächst eine Cervicobrachialgie (Schulter-/Armschmerzen) sowie Schluckbeschwerden diagnostiziert, die jedoch gutachterlich nicht bestätigt werden konnten, sondern die vielmehr eine psychische Ursache hatten, die nicht dem Unfallereignis zugerechnet werden konnten. Wegen der
Das Landgericht Bonn hielt die bereits im außergerichtlichen Verfahren durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers regulierte Schmerzensgeldsumme von 1.000 Euro angesichts dieser Verletzung für ausreichend. Dies gelte selbst dann, wenn man - wie von der Klägerin behauptet - davon ausgehe, dass die unfallbedingten Beschwerden erst nach drei Monaten geheilt gewesen wären.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2016
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/we)
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Dokument-Nr. 22635
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