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Landgericht Bonn, Urteil vom 29.01.2010
15 O 83/08 -

Landgericht Bonn spricht Verkehrsunfallopfer 1.000 Euro Schmerzensgeld für leichte HWS-Distorsion zu

Schmerzensgeldbemessung bei leichter HWS-Distorsion (Schleudertrauma) mit zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit

Das Landgericht Bonn hat einer durch einen Verkehrsunfall verletzten Klägerin ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. Diesen Betrag hielt das Gericht bei einer leichten HWS-Distorsion mit einer hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum von zwei Wochen unmittelbar nach dem Unfall und einer Ausheilung binnen einiger Wochen für ausreichend.

Die Klägerin war aufgrund des Aufpralls bei dem Autounfall, den der Fahrer des gegnerischen Unfallwagens verschuldet hatte, mit dem Kopf gegen die Kopfstütze ihres Wagens geprallt. Dabei erlitt sie ein leichtes Halswirbelsäulen-Schleudertrauma (HWS-Distorsion). Im Krankenhaus wurde ihr eine Schanzsche Halskrause angelegt. Knöcherne Verletzungen hatte sie nicht erlitten.

Leichte HWS-Distorsion ist binnen weniger Wochen ausgeheilt

Neben dem HWS-Distorsionstrauma wurden zunächst eine Cervicobrachialgie (Schulter-/Armschmerzen) sowie Schluckbeschwerden diagnostiziert, die jedoch gutachterlich nicht bestätigt werden konnten, sondern die vielmehr eine psychische Ursache hatten, die nicht dem Unfallereignis zugerechnet werden konnten. Wegen der HWS-Distorsion war die Klägerin zwei Wochen lang zu 100 % krankgeschrieben. Die HWS-Distorsion heilte innerhalb weniger Wochen vollständig aus.

Das Landgericht Bonn hielt die bereits im außergerichtlichen Verfahren durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers regulierte Schmerzensgeldsumme von 1.000 Euro angesichts dieser Verletzung für ausreichend. Dies gelte selbst dann, wenn man - wie von der Klägerin behauptet - davon ausgehe, dass die unfallbedingten Beschwerden erst nach drei Monaten geheilt gewesen wären.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2016
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/we)

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