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Das Landgericht Bonn hat der Klage eines Verlags gegen den Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals (NGP) gesund.bund.de stattgegeben und eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse festgestellt.
Der Verlag, der selbst mehrere Gesundheitsportale betreibt, in denen er Informationen zu den Themen Gesundheit und Krankheiten für den medizinischen Laien in aufbereiteter Form anbietet, hat in dem Verfahren von der Bundesrepublik Deutschland verlangt, das sog. Nationale Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ nicht länger mit pressemäßig aufbereiteten Artikeln zu allgemeinen Gesundheitsthemen zu betreiben bzw. anzubieten. Der Kläger sieht in dem Gesundheitsportal des Bundes eine Konkurrenz gegenüber den eigenen Angeboten, mit dem der Bund das
Das LG hat entschieden, dass dem Kläger gegen die Bundesrepublik Deutschland ein
Um seinen staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Bürgern gerecht zu werden, bedarf es eines solchen Portals des Bundes nicht. Zudem geht der Substitutionseffekt zu Lasten der privaten Anbieter ähnlicher Formate. Den weiteren Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht hat die Kammer hingegen abgewiesen und dies mit dem fehlenden konkreten Vortrag zu dem Eintritt eines Schadens begründet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2023
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33040
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