wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bonn, Urteil vom 21.03.2005
1 O 484/04 -

Bei einem Unfall auf der Skipiste trägt ein Snowboardfahrer eine höhere Haftungsquote

Snowboard ist gefährlicher als Ski

Ein Snowboardfahrer hat ein höheres Gefahrenpotential als ein Skifahrer. Daher muss einem Snowboardfahrer bei einem Unfall mit einem Skifahrer ein höheres Mitverschulden angerechnet werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn hervor.

Im Fall stießen ein Snowboardfahrer und eine Skifahrerin trotz Warntafeln auf einer "Pistenkreuzung "zusammen. Die Fahrer kamen aus unterschiedlichen Richtungen. Die Skifahrerin verletzte sich schwer. Sie erlitt einen komplizierten Drehbruch des linken Schienbeins. Sie forderte von dem Snowboardfahrer 7.500 EUR Schmerzengeld, der sie ihrer Ansicht nach ungebremst umgefahren habe. Dieser meinte, die Skifahrerin sei in ihn hinein gefahren und habe nicht nach vorne geschaut.

Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs begründet beiderseitiges Verschulden

Das Gericht konnte die Schuldfrage nicht aufklären. Es verurteilte den Snowboardfahrer zur Zahlung von 4.500 EUR. Im Falle einer nicht näher aufklärbaren Kollision zweier Skifahrer, die beide etwa mit gleicher Geschwindigkeit fuhren, würden diese regelmäßig zu je 50 Prozent haften. Jeder der beiden habe dem jeweils anderen nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und damit gleichermaßen schuldhaft gegen die FIS-Regeln verstoßen, nämlich gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht (FIS-Regel 1) und gegen das Sichtfahrgebot bei angepasster Geschwindigkeit (FIS-Regel 2).

Haftungsverteilung von 60 zu 40 zu Lasten des Snowboarders

Wegen der größeren Gefährdung durch den Snowboardfahrer würde sich die Haftungsquote hier zum Nachteil des Fahrers auf 60:40 ändern. Aufgrund des höheren Gewichts des Boards sei die Aufpralldynamik bei Kollisionen höher. Außerdem sei das Sichtfeld durch die seitliche Stellung begrenzt. Daher sei ihm bei einem Zusammenstoß ein höheres Verletzungspotential für andere zuzurechnen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2007
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (rb/vt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2005, 1873Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2005, Seite: 1873
  • NJW-Spezial 2005, 546 (Rainer Heß und Michael Burmann)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2005, Seite: 546, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
  • NZV 2005, 583Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2005, Seite: 583

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Bonn_1-O-48404_Bei-einem-Unfall-auf-der-Skipiste-traegt-ein-Snowboardfahrer-eine-hoehere-Haftungsquote.news3626.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3626 Dokument-Nr. 3626

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.