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Überholt ein Polizeifahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit und unter Einsatz von Blaulicht ein anderes Fahrzeug und kommt es dabei zu einem Unfall, weil das überholte Fahrzeug nach links abbiegt, so haftet der Linksabbieger allein für die Unfallfolgen. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den frühen Morgenstunden eines Tages im Dezember 2014 kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem
Das Landgericht Bonn entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe gegen das beklagte Land kein Anspruch auf
Dem Fahrer des Polizeifahrzeugs sei dagegen kein Verkehrsverstoß anzulasten, so das Landgericht. Dieser habe nicht mit einem plötzlichen Abbiegen des Pkw-Fahrers rechnen müssen. Er sei auch nicht verpflichtet gewesen, neben dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2019
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
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