wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bochum, Urteil vom 07.08.2018
I-12 O 85/18 -

Kein Anspruch des Mitbewerbers auf Unterlassung bei Verstoß gegen Daten­schutz­grund­verordnung

Mitbewerber darf Verstoß nicht abmahnen

Ein Mitbewerber darf einen Verstoß gegen die Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) nicht abmahnen, da ihm insofern kein Anspruch auf Unterlassung zusteht. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall mahnte ein Onlinehändler im Juni 2018 einen Mitbewerber unter anderem wegen Verstößen gegen die DSGVO ab. Da sich der Mitbewerber weigerte die Abmahnung zu akzeptieren, beantragte der Onlinehändler den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf Unterlassung.

Kein Anspruch auf Unterlassung bei Verstoß gegen DSGVO

Das Landgericht Bochum entschied gegen den Onlinehändler. Diesem stehe kein Anspruch auf Unterlassung wegen der Verstöße gegen die DSGVO zu. Die Verordnung enthalte in den Artikeln 77 bis 84 eine die Ansprüche von Mitbewerbern ausschließende und abschließende Regelung. Nicht jedem Verband stehe danach ein Recht zur Wahrnehmung der Rechte einer betroffenen Person zu, sondern nur bestimmten Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unter weiteren Voraussetzungen. Hieraus sei zu schließen, dass der Gesetzgeber eine Erstreckung auf Mitbewerber des Verletzers nicht habe zulassen wollen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2018
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Bochum_I-12-O-8518_Kein-Anspruch-des-Mitbewerbers-auf-Unterlassung-bei-Verstoss-gegen-Datenschutzgrundverordnung~N26629

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26629 Dokument-Nr. 26629

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.