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Die Mehrwertsteuer muss im Rahmen eines eBay-Angebots deutlich wahrnehmbar und leicht erkennbar sein. Ein versteckter Hinweis dergestalt, dass der Bestellvorgang eingeleitet werden kann, ohne dass zuvor auf die Umsatzsteuer hingewiesen wird, ist unzulässig. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bot ein Händler für Handys und Handyzubehör über
Das Landgericht Bochum entschied zu Gunsten der Mitbewerberin. Ihr habe ein Anspruch auf
Nach Ansicht des Landgerichts habe der Händler gegen die
Der Hinweis auf die
Ebenfalls unzureichend sei die Angabe in den AGB gewesen, so das Gericht weiter. Denn um die Information abrufen zu können, musste die Seite heruntergescrollt werden. Daher habe auch hier der Bestellvorgang eingeleitet werden können, ohne den Hinweis auf die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2013
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15995
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