wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bochum, Urteil vom 27.10.2015
11 S 44/15 -

Zusammenstoß auf Seitenstreifen einer Autobahn begründet Haftungsverteilung

Stau aufgrund Unwetters rechtfertigt nicht Benutzung des Seitenstreifens

Kommt es auf dem Seitenstreifen einer Autobahn zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge, so haften beide Fahrzeugführer für die Unfallfolgen, wenn die Benutzung des Seitenstreifens rechtswidrig war. Die Höhe der Haftung richtet sich dabei nach den Ver­ursachungs­beiträgen. Das Bilden eines Staus aufgrund eines Unwetters rechtfertigt nicht die Benutzung des Seitenstreifens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 2014 auf einer Autobahn zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Lkw. Aufgrund eines Unwetters hatte sich ein Stau gebildet. Der Pkw-Fahrer wich daher auf den Seitenstreifen aus. Dies beabsichtigte auch der Lkw-Fahrer. Da er den auf den Seitenstreifen herannahenden Pkw nicht sah, kam es zu einer Kollision. Der Pkw-Fahrer klagte nachfolgend gegen die Halterin des Lkw auf Zahlung von Schadensersatz. Das Amtsgericht Recklinghausen nahm eine Haftungsverteilung von einem 1/3 zu 2/3 zu Lasten der beklagten Halterin des Lkw an. Dagegen richtete sich die Berufung des klägerischen Pkw-Fahrers. Er verlangte eine Alleinhaftung der Beklagten.

Haftungsverteilung aufgrund beidseitiger Verkehrsverstöße

Das Landgericht Bochum bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Die vom Amtsgericht vorgenommene Haftungsverteilung von einem 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten sei nicht zu beanstanden gewesen.

Verstoß des Klägers gegen Benutzungsverbot des Seitenstreifens

Der Kläger habe gegen § 2 Abs. 1 StVO verstoßen, da er ohne rechtfertigende Gründe den Seitenstreifen der Autobahn befuhr. Der Seitenstreifen sei als Randstreifen nur für das Halten und Benutzen in Notfällen erlaubt und sonst für den fließenden Verkehr gesperrt. Ein Notfall habe jedoch nicht vorgelegen. Es sei zu beachten, dass das Befahren und Halten auf dem Seitenstreifen insbesondere für den Verkehr auf den Fahrstreifen ein besonders gefahrträchtiges Fahrverhalten darstelle.

Höhere Haftung der Beklagten wegen zweier Verkehrsverstöße

Die Beklagte habe zu 2/3 für die Unfallfolgen haften müssen, so das Landgericht, weil dem Lkw-Fahrer neben dem Verstoß gegen das Benutzungsverbot des Seitenstreifens, ein Verstoß gegen § 1 StVO vorzuwerfen gewesen sei. Er hätte bei seinem Wechsel von der rechten Fahrspur auf den Seitenstreifen besondere Sorgfalt walten lassen müssen. Er habe sich vor allem vergewissern müssen, dass durch sein Fahrmanöver kein anderes Fahrzeug auf dem Seitenstreifen gefährdet wird. Diese Pflicht habe der Lkw-Fahrer nicht ausreichend beachtet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2016
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 25.02.2015
    [Aktenzeichen: 51 C 369/14]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NZV 2016, 427Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2016, Seite: 427

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Bochum_11-S-4415_Zusammenstoss-auf-Seitenstreifen-einer-Autobahn-begruendet-Haftungsverteilung.news23563.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23563 Dokument-Nr. 23563

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.