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Landgericht Bielefeld, Urteil vom 06.10.2021
5 O 170/17 -

Schmerzensgeld von 2.500 € für hinterbliebenen Ehegatten wegen falschen Bestattungsorts

Seebestattung in der Ostsee anstatt Nordsee

Wird die Bestattung eines verstorbenen Ehegatten entgegen der vertraglichen Vereinbarung an einem falschen Ort vorgenommen, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld für den hinterbliebenen Ehegatten in Höhe von 2.500 €, wenn er dadurch eine Depression und Schlafstörungen erleidet. Dies hat das Landgericht Bielefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod ihres Ehemanns im Jahr 2017 vereinbarte die Witwe mit dem Bestattungsunternehmen, dass der Leichnam eingeäschert und in der Nordsee bestattet werden sollte. Die Ehegatten hatten eine besondere Verbdingung zur Nordsee, weshalb sich der verstorbene Ehemann dort eine Seebestattung gewünscht hat. Nachfolgend kam es aber zu einer Seebestattung in der Ostsee. Die Witwe behauptet nun, dass sie aufgrund dessen an Schlafstörungen, Bluthochdruck und Depressionen leide. Sie klagte daher gegen das Bestattungsunternehmen auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 €.

Falscher Bestattungsort begründet Schmerzensgeldanspruch

Das Landgericht Bielefeld entschied, dass der Klägerin ein Schmerzensgeldanspruch zustehe. Dadurch, dass der Beklagte entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Seebestattung in der Ostsee anstatt der Nordsee vorgenommen hat, habe er fahrlässig seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt. Jedoch könne die Klägerin nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 € verlangen, da der Sachverständige nur Schlafstörungen und Depressionen in Folge der falschen Bestattung feststellen konnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2022
Quelle: Landgericht Bielefeld, ra-online (vt/rb)

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