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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.10.2014
93 O 55/13 -

Früherer BER-Chef Schwarz kann Fortzahlung seiner Bezüge verlangen

Fristlose Kündigung des früheren Sprechers der Geschäftsführung des Flughafens BER ist nicht wirksam erfolgt

Das Landgericht Berlin hat der Klage des früheren Sprechers der Geschäftsführung des Flughafens Berlin-Brandenburg Prof. Dr. Schwarz auf Fortzahlung seiner Bezüge in Höhe von insgesamt 1.026.860,37 Euro stattgegeben.

Prof. Dr. Schwarz war im Juni 2013 von dem Aufsichtsrat fristlos entlassen worden. Hintergrund waren Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens.

Auf mangelhafte Informationen über Flughafeneröffnung gestützte außerordentliche Kündigung ist zu spät erfolgt

Das Landgericht wies in der mündlichen Begründung seiner Entscheidung darauf hin, dass die fristlose Kündigung nicht wirksam erfolgt sei. Das Gericht betonte, dass die Kündigung nicht auf die Frage gestützt worden sei, ob Prof. Dr. Schwarz für die Verschiebung des Eröffnungstermins verantwortlich sei. Vielmehr gehe es darum, ob die Information über die notwendige Absage des Termins rechtzeitig erfolgt sei. Diese Frage habe das Landgericht letztlich offen lassen können, da eine hierauf gestützte außerordentliche Kündigung im Juni 2013 zu spät erfolgt sei. Auch den von der beklagten Flughafengesellschaft in dem Termin nachgeschobenen weiteren Kündigungsgrund der Preisgabe interner Unterlagen hat das Landgericht nicht anerkannt. Hierzu sei Prof. Dr. Schwarz zur Wahrung seiner Rechte in dem Prozess berechtigt gewesen, so der Richter. Allerdings ist er auf Antrag der Flughafengesellschaft verurteilt worden, diese Unterlagen vollständig an sie herauszugeben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2014
Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online

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