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Besteht ein Schreiben aus zwei Seiten, so besteht keine Vermutung dahingehend, dass der Empfänger neben der ersten Seite auch die zweite Seite erhalten hat. Den Erhalt der zweiten Seite muss der Sender nachweisen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im Jahr 2022 in einer mietrechtlichen Streitigkeit unter anderem darüber zu entscheiden, ob ein zweiseitiges
Das Landgericht Berlin entschied, dass keine Vermutung dahingehend besteht, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 522/rb)
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Dokument-Nr. 31936
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