wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.01.2023
80 T 489/22 -

Erstattungs­fähigkeit von Detektivkosten des Mieters zwecks Prüfung des behaupteten Eigenbedarfs des Vermieters

Erforderlich ist Vorliegen von Ermittlungs­berichten und Rechnungen

Beauftragt ein Mieter einen Detektiv, um den behaupteten Eigenbedarf des Vermieters zu prüfen, sind die dadurch entstandenen Kosten grundsätzlich erstattungsfähig. Voraussetzung ist aber, dass Ermittlungsberichte und Rechnungen vorgelegt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Wohnungsmieterin im Rahmen eines Räumungsprozesses vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Erstattung von Detektivkosten in Höhe von ca. 1.600 €. Dier Mieterin wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt. Anschließend wurde sie auf Räumung verklagt. Da die Mieterin Zweifel am Vorliegen des Eigenbedarfs hatte, beauftragte sie einen Detektiv. Das Amtsgericht verneinte einen Erstattungsanspruch. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Mieterin.

Grundsätzlicher Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Grundsätzlich seien Detektivkosten erstattungsfähig, wenn sie sich, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien und der Bedeutung des Streitgegenstands, in vernünftigen Grenzen halten und prozessbezogen sind. Dies sei hier zwar der Fall gewesen. Insbesondere sei die Beauftragung des Detektivs sachbezogen gewesen, da dessen Vernehmung als Zeuge den Ausgang des Rechtsstreits beeinflusst habe.

Erforderlichkeit der Vorlage von Ermittlungsberichten und Rechnungen

Die Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten scheide aus Sicht des Landgerichts aber aus, da es an der Vorlage eines Ermittlungsberichts und einer detaillierten Rechnung fehle. In der Rechnung müssen die erbrachten Leistungen im Einzelnen beschrieben und die dafür aufgewendeten Stunden vermerkt werden. Daran habe es hier gefehlt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2023, 109/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Beschluss vom 07.10.2022
    [Aktenzeichen: 206 C 215/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2024, 238Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2024, Seite: 238
  • WuM 2023, 109Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 109

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_80-T-48922_Erstattungsfaehigkeit-von-Detektivkosten-des-Mieters-zwecks-Pruefung-des-behaupteten-Eigenbedarfs-des-Vermieters.news32750.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32750 Dokument-Nr. 32750

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.