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Auch wenn zum Zeitpunkt der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigter Nutzungswunsch vorlag, ist die Weiterverfolgung des Räumungsanspruchs gegen den Wohnungsmieter rechtsmissbräuchlich, wenn der Nutzungswunsch noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2016 erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin eine
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Der von ihr geltend gemachte Eigenbedarf habe, auch wenn er zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs tatsächlich bestanden haben sollte, bei Ablauf der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27231
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