wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.05.2007
67 S 461/06 -

Mieter muss Verkehrslärm vor Einzug beanstanden

Kein Anspruch auf Schallschutz

Wer eine modernisierte Altbauwohnung anmietet und sich später über Verkehrslärm ärgert, kann sich nicht im Nachhinein beim Vermieter beschweren und Schallschutzmaßnahmen verlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter eine modernisierte Altbauwohnung gemietet. Er ärgerte sich über den lauten Verkehrslärm und verlangte vom Vermieter die Einhaltung der Schallschutzklasse 4, die nach DIN vorgeschrieben sei.

Das Landgericht Berlin wies die Klage ab.

Der Mieter habe keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung, da hier gar kein Mangel vorliege. Ein Mangel liege nur dann vor, wenn der tatsächliche Zustand von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweiche. Das sei hier aber gerade nicht der Fall. Der Mieter habe die Wohnung nach einer Besichtigung gemietet ohne den Verkehrslärm zu beanstanden. Daher habe der Mieter hier keinen Anspruch auf erhöhten Schallschutz. Anders wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn der Vermieter einen bestimmten Schallschutz zugesichert hätte. Dies sei hier aber nicht der Fall. Eine modernisierte Wohnung führe nicht dazu, dass der Vermieter das Optimum an Schallschutz zu gewähren habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2007
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-46106_Mieter-muss-Verkehrslaerm-vor-Einzug-beanstanden.news5130.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5130 Dokument-Nr. 5130

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.