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Vermietet ein Mieter ohne Genehmigung des Vermieters seine Wohnung an Touristen, so verletzt er schwerwiegend seine mietvertraglichen Pflichten. Der Vermieter ist in einem solchen Fall berechtigt, dass Mietverhältnis fristlos und ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall vermietete der Mieter einer Wohnung diese für 12 Tage im Februar 2014 an
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieter. Die
Eine vorherige
Soweit der Mieter vortrug, dass nicht er, sondern seine Ehefrau die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 57/rb)
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Dokument-Nr. 20498
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