wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 03.05.2016
67 S 357/15 -

Vorliegen eines Mietmangels aufgrund Innentemperatur des Schlafzimmers von 22 °C trotz auf "Null" gestellten Thermostats

Vermieter muss für Innentemperatur im Schlafzimmer während Heizperiode von nicht mehr als 18 °C sorgen

Der Mieter einer in einem Plattenbau gelegenen und mit einer Einrohrheizung ausgestatteten Wohnung kann verlangen, dass die Innentemperatur des Schlafzimmers während der Heizperiode nicht mehr als 18 °C beträgt. Liegt die Innentemperatur daher bei mehr als 22 °C, obwohl der Thermostat des Heizkörpers auf "Null" steht, so liegt ein Mietmangel vor und der Mieter kann auf Beseitigung klagen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall lag die Innentemperatur des Schlafzimmers einer in einem Plattenbau gelegenen Wohnung während es Winters konstant bei mehr als 22 °C, obwohl der Thermostat auf "Null" stand und der Heizkörper vollständig abgedreht war. Der Mieter empfand die Temperatur als zu warm und daher unangenehm zum Schlafen. Er verlangte daher von der Vermieterin die Beseitigung der Überheizung. Dies lehnte sie jedoch ab. Ihrer Meinung nach sei zu beachten gewesen, dass der Mieter in einem Plattenbau lebe und die Wohnung über eine Einrohrheizung verfüge. Der Mieter dürfe daher keinen modernen Standard erwarten. Nachdem sich das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg mit dem Fall beschäftigt hatte, musste das Landgericht Berlin über den Fall entscheiden.

Anspruch auf Beseitigung der Ãœberheizung

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Er habe nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Beseitigung der Ãœberheizung seines Schlafzimmers verlangen können. Denn heize sich ein Schlafzimmer auf über 18 °C auf, obwohl der Thermostat auf "Null" steht und der Heizkörper vollständig abgedreht ist, liege ein Mietmangel vor.

Innentemperatur eines Schlafzimmers von weniger als 18 °C stellt Mindeststandard dar

Der Mieter einer Wohnung könne erwarten, so das Landgericht, dass die von ihm angemietete Wohnung einen Standard aufweise, der bei vergleichbaren Wohnungen üblich sei. Davon ausgehend entsprechen Wohnungen auch in Plattenbauten nur dann dem üblichen Mindeststandard, wenn von dem Mieter während der Heizperiode zumindest in einem der Räume mit zumutbaren Mitteln Innentemperaturen herbeigeführt werden können, die einen angenehmen Schlaf ermöglichen. Als angenehm werde im Allgemeinen empfunden, wenn die Innentemperatur in einem beheizten Schlafraum 18 °C nicht übersteige. Diesen Mindeststandard habe die Wohnung nicht erfüllt.

Kühlung durch Öffnen der Fenster unzumutbar

Nach Ansicht des Landgerichts sei es dem Mieter nicht zuzumuten, während der Heizperiode und vor allem im Winter den Schlafraum durch überobligatorisches Öffnen der Fenster abzukühlen.

Ãœberheizung aufgrund Einrohrheizung unwahrscheinlich

Zwar sei die Wohnung mit einer Einrohrheizung ausgestattet gewesen, so das Landgericht, bei der es aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit unvermeidlich zur Wärmeabgabe komme, obwohl der Thermostat des Heizkörpers auf "Null" stehe. Es sei aber fernliegend, dass allein diese unvermeidbare Wärmeabgabe zu einer Aufheizung des Raumes auf über 18 °C führe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 10.09.2015
    [Aktenzeichen: 9 C 274/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2016, 347Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2016, Seite: 347
  • ZMR 2016, 623Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2016, Seite: 623

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-35715_Vorliegen-eines-Mietmangels-aufgrund-Innentemperatur-des-Schlafzimmers-von-22-C-trotz-auf-Null-gestellten-Thermostats.news22858.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22858 Dokument-Nr. 22858

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.