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Landgericht Berlin, Beschluss vom 12.03.2020
67 S 274/19 -

LG Berlin hält "Berliner Mietendeckel" für formell verfassungswidrig

LG Berlin erbittet Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts zum Berliner Mietendeckel

Das Landgericht Berlin erachtet die Vorschriften des am 23. Februar 2020 in Kraft getretenen sogenannten "Berliner Mietendeckels" (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln)) für verfassungswidrig und hat im Berufungsverfahren beschlossen, dem Bundes­verfassungs­gericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen.

In einem Mieterhöhungsklageverfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 895 Euro auf 964,61 Euro mit Wirkung ab dem 1. Juni 2019 verurteilt. Mit ihrer dagegen eingelegten Berufung beriefen sich die Mieter unter anderem auf den im Verlaufe des Berufungsverfahrens in Kraft getretenen "Berliner Mietendeckel" und machten geltend, dass der mit der klagenden Vermieterin geschlossene Mietvertrag dem "Mietenstopp" des Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln unterfalle.

LG hält "Berliner Mietendeckels" für formell verfassungswidrig

Das Landgericht Berlin vertrat in seiner Entscheidung die Auffassung, dass die gesetzlichen Vorschriften des "Berliner Mietendeckels" formell verfassungswidrig seien, da dem Land Berlin insoweit die Gesetzgebungskompetenz gefehlt habe. Aus diesem Grund erfolgt die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Im Falle der Verfassungsgemäßheit des "Mietendeckels", so das Landgericht, könnten sich die Mieter auf den dort angeordneten "Mietenstopp" berufen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2020
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online (pm/kg)

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