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Eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung wegen der Vermietung der Wohnung über airbnb durch den Mieter ist unwirksam, wenn sich Mitarbeiter der Hausverwaltung zu Beweiszwecken Zugang zur Wohnung verschaffen und Fotos von der Wohnung anfertigen. Dadurch wird das Persönlichkeitsrecht des Mieters so schwerwiegend verletzt, dass seine Pflichtverletzung dahinter zurücktritt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2017 erhielt ein Wohnungsmieter eine Kündigung, da er im April 2017 die Wohnung für eine Nacht über
Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe nicht, da die Kündigung weder als
Für die fehlende Erheblichkeit der mieterseitigen Pflichtverletzung sei entscheidend, so das Landgericht, dass den Vermietern eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mieters anzulasten sei. Die Mitarbeiter ihrer Hausverwaltung seien weit über das mietvertraglich Erlaubte hinausgegangen. Das über die Scheinanmietung der Wohnung hinausgehende Handeln sei in jeder Hinsicht unverhältnismäßig und rechtswidrig. Für den Beweis der unerlaubten
Die Pflichtverletzungen des Mieters seien nach Ansicht des Landgerichts demgegenüber als derart geringfügig anzusehen, dass es an dem erforderlichen Gewicht einer Kündigung fehle. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Mietverhältnis über mehrere Jahre beanstandungsfrei verlief und es zu einer tatsächlichen Nutzung der Wohnung durch airbnb-Touristen nicht gekommen war.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 936/rb)
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Dokument-Nr. 26340
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