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Ist der Vermieter dazu verurteilt worden, einen Haustürschlüssel herauszugeben und kann der Mieter nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einen Schlüssel anfertigen, weil der dazu ein Zertifikat benötigt, so ist die Verurteilung durch Zwangsgeld durchzusetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde eine
Das Landgericht Berlin hielt die Festsetzung des Zwangsgelds gemäß § 888 ZPO für zulässig. Denn der Mieter sei nicht berechtigt gewesen ohne entsprechender Erlaubnis seiner
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/MM 1991, 228/rb)
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Dokument-Nr. 16676
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