kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Stirbt ein Wohnungsmieter, so tritt das im Haushalt lebende Kind auch dann gemäß § 563 Abs. 2 BGB in den Mietvertrag ein, wenn zwischen dem Mieter und seinem Kind ein Untermietvertrag bestand. Für den Eintritt genügt es, dass das Kind im Haushalt des verstorbenen Mieters lebte. Eine gemeinsame Haushaltsführung ist nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1994 nahm die Mieterin eines Reihenendhauses in Berlin ihre
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Vermieters zurück. Diesem stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe des Reihenendhauses zu, da die ausgesprochene Kündigung unwirksam sei.
Der Vermieter habe nicht gemäß § 564 Satz 2 BGB kündigen dürfen, so das Landgericht. Denn die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_65-S-41115_Untermietvertrag-schliesst-nicht-Eintritt-des-Kindes-des-verstorbenen-Mieters-in-Mietvertrag-aus~N24250
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24250
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.