wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.07.2005
65 S 408/04 -

Mieter hat Zigarettenrauch von der Terrasse einer Gaststätte hinzunehmen

Nicht jede Beeinträchtigung ist ein Mietmangel

Mieter müssen es hinnehmen, wenn im Erdgeschoss eine Gaststätte mit Terrasse eröffnet und hier geraucht wird. Es liegt insoweit kein Mietmangel vor, der einen Beseitigungsanspruch gegen den Vermieter begründen könnte. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter geklagt. Im Erdgeschoss hatte eine Gaststätte mit Terrasse eröffnet auf der geraucht wurde. Der Qualm zog in die Wohnung des Mieters. Der war der Ansicht, dass seine Wohnung nun einen Mietmangel habe.

Mieter muss Zigarettenrauch hinnehmen

Das Landgericht Berlin war anderer Ansicht. Es führte aus, dass nicht jede Beeinträchtigung einen Mietmangel darstelle. Eine Wohnung in einer Stadt wie Berlin sei diversen Beeinträchtigungen ausgesetzt, die potentiell gesundheitsgefährdend sind (Lärm, Autoabgase, Feinstaub). Ein Mangel, d.h. eine negative Abweichung vom vertragsgemäßen Gebrauch liege aber erst dann vor, wenn diese üblichen Beeinträchtigungen überschritten seien. Es möge zwar wünschenswert sein, wenn Rauchen in Lokalen untersagt werde, jedoch sei dies bisher nicht der Fall, so dass auch die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen hinzunehmen seien. Die Nutzung des Erdgeschosses als Lokal stelle eine hinzunehmende Nutzung dar, so dass auch die daraus herrührende Beeinträchtigung hinzunehmen seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 27.10.2004
    [Aktenzeichen: 100 C 203/04]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_65-S-40804_Mieter-hat-Zigarettenrauch-von-der-Terrasse-einer-Gaststaette-hinzunehmen~N13632

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13632 Dokument-Nr. 13632

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.