wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2010
65 S 390/09 -

Mietwohnung: Lichterketten an Balkon und Fenstern sind kein Kündigungsgrund

Vermieter darf Mietverhältnis wegen Weihnachtsbeleuchtung nicht fristlos kündigen

Ein Vermieter kann seinem Mieter nicht das Mietverhältnis kündigen, weil dieser Lichterketten im Außenbereich seiner Wohnung angebracht hat. Gerade in der Zeit vor und nach Weihnachten ist es verbreitete Sitte, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Dies entschied das Landgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Streitfall kündigte ein Vermieter seinem Mieter fristlos, hilfsweise fristgemäß das Mietverhältnis. Er führte eine ganze Reihe möglicher Kündigungsgründe an. Ihn störte u.a., dass der Mieter im Außenbereich seiner Wohnung zur Weihnachtszeit eine Lichterkette angebracht hatte.

Anbringen von Lichterketten zur Weihnachtszeit ist verbreitete Sitte

Das Landgericht Berlin gab jedoch dem beklagten Mieter jedoch Recht. Eine angebrachte Lichterkette rechtfertige keine Kündigung. Ob es sich überhaupt um eine Pflichtverletzung handele, könne ohnehin dahinstehen, da es sich immerhin um eine inzwischen weit verbreitete Sitte handele, in der Zeit vor und nach Weihnachten, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Man könne dem Mieter allein schon deshalb keine Pflichtverletzung vorwerfen, da es an einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag mangele. Aber auch wenn es eine solche gäbe und man dem Mieter eine Pflichtverletzung unterstellen wollte, handele es sich hier um eine so verhältnismäßig geringfügige, dass sie weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen könnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/ac)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 17.07.2009
    [Aktenzeichen: 235 C 179/07]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_65-S-39009_Mietwohnung-Lichterketten-an-Balkon-und-Fenstern-sind-kein-Kuendigungsgrund.news10841.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10841 Dokument-Nr. 10841

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.