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Ist in einer Schönheitsreparaturklausel geregelt, dass der Mieter die Innentüren "Streichen" soll, so ist damit nicht "ölen" gemeint. Der Mieter ist daher nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet . Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Altbauwohnung in Berlin nach Mietvertragsende die abgeschliffenen
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Vermieterin könne nicht verlangen, dass die
Es sei üblich, so das Landgericht, dass
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2021, 656/rb)
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Dokument-Nr. 31103
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