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Wird eine Mietwohnung überwiegend zur Weitervermietung an Feriengäste genutzt, so liegt kein Wohnraummietverhältnis vor. Der Vermieter kann daher das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin vereinbart, dass der Mieter die Wohnung an
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach seien die Vorschriften des Wohnraummietrechts anzuwenden, da in der Wohnnutzung der
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Den Vermietern stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Mietsache zu. Sie haben das Mietverhältnis kündigen dürfen, ohne dass ein Kündigungsgrund gegeben sein müsse. Denn der
Die Parteien hätten ausdrücklich einen Mischmietvertrag abgeschlossen, so das Landgericht. Der Vertrag habe sowohl eine Wohn- als auch eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27291
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