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Vermietet ein Vermieter preisgebundenen Wohnraums unter der Kostenmiete, so ist darin nicht ein dauerhafter Verzicht auf die zulässige Kostenmiete oder jede darunter liegende Mieterhöhung zu sehen. Die Miete kann daher bis zur zulässigen Kostenmiete erhöht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer preisgebundenen Wohnung erhöhte im Juni 2010, Juni 2012 und Juni 2013 die Miete. Trotz der Erhöhungen betrug die erhöhte Miete nicht einmal die Hälfte der
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Die Mieterhöhungen seien wirksam gewesen. Die Vermieterin habe durch die vereinbarte Miete nicht auf die zulässige
Eine andere Auffassung könne dazu führen, so das Landgericht, dass Vermieter preisgebundenen Wohnraums gehalten wären, immer die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 394/rb)
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Dokument-Nr. 22563
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